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OLG Köln - Entscheidung vom 29.09.1997

17 W 316/97

Normen:
BRAGO § 52
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1998, 149

Die Erinnerung der Klägerin, die aufgrund der Vorlage an den Senat als sofortige Beschwerde gilt (§ 11 Abs. 2 Rechtspflegergesetz ), begegnet keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, hat aber in der Sache keinen Erfolg. [...]
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