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OLG Köln - Entscheidung vom 16.07.1997

16 WX 190/97

Normen:
AuslG § 103 Abs. 3
FEVG §§ 3, 7
FGG §§ 27, 29
GG Art. 19 Abs. 4

Fundstellen:
BtPrax 1998, 35
JMBl NRW 1997, 237
NJW 1998, 462

Die sofortige weitere Beschwerde ist nach §§ 3 Satz 2, 7 Abs. 1 FEVG , 103 Abs. 2 AuslG , 27, 29 FGG zulässig. Zwar ist die Betroffene ausweislich der Mitteilung des Antragstellers bereits am 23. Mai 1997 nach [...]
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