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OLG Köln - Entscheidung vom 14.01.1997

9 U 243/95

Normen:
AVBSP 85 § 1, § 5 Nr. 1b

Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg. Die Beklagte ist verpflichtet, an die Klägerin aus der abgeschlossenen Schmuckversicherung 20 400,00 DM nebst Zinsen zu [...]
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