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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.08.1996

8 A 3429/94

Normen:
BSHG § 88 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 8, Abs. 3

Fundstellen:
FEVS 47, 423
NJW 1997, 2900
NVwZ 1997, 1239
NWVBl 1997, 310
ZfSH/SGB 1997, 671
info also 1997, 213

Der Beklagte (gewährte) dem Kläger laufende Hilfe zum Lebensunterhalt in Form eines Darlehens gemäß § 89 BSHG . Nachdem der Kläger wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hatte, forderte der Beklagte den Kläger mit [...]
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