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OLG Rostock - Entscheidung vom 26.02.1996

4 W 95/95

Normen:
ZPO § 721 § 765a

Fundstellen:
InVo 1996, 276
OLGReport-Rostock 1996, 211
RAnB 1996, 202

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§ 793 Abs. 2 , § 568 Abs. 2 ZPO ). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Drohende Obdachlosigkeit für sich keine besondere Härte i.S. von § 765 a Abs. 1 ZPO Mit Recht hat das [...]
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