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OLG Rostock - Entscheidung vom 24.09.1996

4 U 166/95

Normen:
EGBGB Art. 231 § 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 232 § 1
Eigentumsübertragungsgesetz vom 22.7.1990 (GBl. I S. 899) § 5 Abs. 3
DDR: ZGB § 276, § 277

Fundstellen:
OLGR-Rostock 1997, 1
OLGReport-Rostock 1997, 1
RAnB 1996, 342
VIZ 1997, 432

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Vergütung von Feldbestellungskosten. Die Klägerin, eine LPG in Liquidation, bestellte in der Zeit von September bis November 1990 vormals volkseigene landwirtschaftliche [...]
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