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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 18.11.1996

1 Ws 291/95

Normen:
StPO § 329 Abs. 3

Fundstellen:
DRsp IV(458)168 Nr. 8bcc
Justiz 1997, 180
NJW 1997, 3183

Durch den angefochtenen Beschluß wurde der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung vom 28.06.1994 gem. § 329 Abs. 3 StPO verworfen. Die [...]
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