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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 02.10.1996

8 UF 34/96

Normen:
BGB § 1569 § 1570

Fundstellen:
FamRZ 1997, 1078

Die zulässige Berufung des Beklagten hat Zum Teil, und zwar aus dem im Urteilstenor ersichtlichen Umfang, Erfolg. Der Klägerin steht aus §§ 1569 , 1570 BGB ein nachehelicher Unterhalteanspruch in Höhe von 2.005,00 DM [...]
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