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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.03.1996

5 Ss (OWi) 373/95 - (OWi) 167/95 I

Normen:
BNatSchG § 20f Abs. 2 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 4
OWiG § 71 Abs. 1, § 79, § 80
StPO § 441 Abs. 2, 3

Der Betroffene war Halter eines Brillenkaimans. Diesen hat der Oberkreisdirektor des Kreises Neuss mit Verfügung vom 21. Juli 1994 beschlagnahmt. Den hiergegen gerichteten Antrag des Betroffenen auf gerichtliche [...]
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