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LAG Köln - Entscheidung vom 21.10.1996

10 Ta 218/96

Normen:
BGB § 611 Abs. 1
ZPO §§ 767, 888 Abs. 1

Fundstellen:
LAGE § 888 ZPO Nr. 39

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist an sich statthaft, sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden und mithin zulässig. In der Sache ist sie erfolglos. Die Beschwerde ist im wesentlichen nicht begründet; [...]
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