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LAG Köln - Entscheidung vom 02.10.1996

7 Sa 491/96

Normen:
BGB § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 323 Abs. 3, § 611 Abs. 1, § 612 Abs. 1

Fundstellen:
NZA 1997, 1166

Die Berufung ist unbegründet. Der verbliebene Klageanspruch (auf Zahlung von 47.196,80 netto) besteht aus einer Summe von Einzelansprüchen, nämlich aus dem Anspruch auf Vergütung für 102,45 Überstunden im Monat Januar [...]
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