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BayObLG - Entscheidung vom 11.01.1996

3 St RR 105/95

Normen:
StGB §§ 47, 52, 53, 267

Fundstellen:
NStZ 1996, 337
wistra 1996, 236

Das Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten am 17.6.1994 wegen Urkundenfälschung in Tatmehrheit mit fortgesetzter Urkundenfälschung und falscher uneidlicher Aussage zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit [...]
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