1. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Ihre sinngemäß erhobene Rüge, das Oberverwaltungsgericht hätte die Berufung des Klägers nicht ohne mündliche Verhandlung zurückweisen dürfen, greift nicht durch. Nach § 130 a VwGO [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!