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BGH - Entscheidung vom 29.10.1996

VI ZR 262/95

Normen:
ZPO § 398, § 286

Fundstellen:
BB 1997, 116
BGHR ZPO § 286 Zeugenbeweis 5
BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 25
DAR 1997, 68
MDR 1997, 191
NJW 1997, 466
NZV 1997, 120
VersR 1997, 256
ZfS 1997, 9
r+s 1997, 88

Die Klägerin verlangt von der Beklagten als Haftpflichtversicherer Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall. Die Ersatzpflicht der Beklagten ist dem Grunde nach unstreitig. Die Klägerin befaßt sich gewerblich mit dem [...]
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