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BGH - Entscheidung vom 24.07.1996

X ARZ 778/96

Normen:
KO § 105 Abs. 2
ZPO § 36 Nr. 6, § 281 (3. Dezember 1976 Abs. 2 Satz 5 [§ 276 aF])

Fundstellen:
BGHR KO § 105 Abs. 2 Verweisungsbeschluß 1
BGHR ZPO § 281 Abs. 2 S. 5 Bindungswirkung 14
BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 10
InVo 1996, 291
KTS 1996, 574
MDR 1997, 91
NJ 1996, 590
NJW 1996, 3013
NJW-RR 1996, 1454
RAnB 1997 Nr. 44
VersR 1997, 507
ZIP 1996, 1516

I. Die Gläubigerin hat beim Amtsgericht Rotenburg gegen die Schuldnerin Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt. Nach Hinweis der Antragstellerin, daß die Schuldnerin nicht im dortigen Handelsregister [...]
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