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AG Ludwigshafen a. Rhein - Entscheidung vom 01.03.1996

2 f C 505/95

Normen:
BGB § 249
BRAGO § 118

Fundstellen:
DRsp I(123)432a-c
ZfS 1996, 391

Die Tatsache, daß die Kl. ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, reicht nicht dazu aus, die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung von unfallbedingt erlittenen Schäden zu verneinen'. [...]
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