Auch der Schuldner einer Geldforderung, deren Vollstreckung durch die öffentliche Hand betrieben wird, kann sich auf die auch seinen Schutz bewirkende Bestimmung des § 811 ZPO berufen (vgl. dazu §§ 1 , 13 , 15 Abs. 1 [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!