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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.12.1995

1 S 1789/95

Normen:
GewO § 24
GSG § 1 § 2 Abs. 2b § 4 § 5 § 6
PolG (Polizeigesetz) Baden-Württemberg § 1 § 3

Fundstellen:
BB 1996, 399
BWVPr 1996, 92
GewArch 1996, 246

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 9.3.1995 [...]
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