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VG Chemnitz - Entscheidung vom 16.03.1995

2 K 1413/93

Normen:
BGB § 1030
EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 1
ErbbauVO § 1 Abs. 1
VermG § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 1a S. 4

Fundstellen:
ZOV 1996, 145

Die Kläger begehren die Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG ). Mit Beschluß des Rates des Kreises Auerbach vom 04.05.1982 war den Klägern das [...]
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