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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.03.1995

3 A 246/92

Normen:
BGB §§ 242, 347 S. 3, § 818 Abs. 1, §§ 819, 820
BauGB § 133 Abs. 3 S. 4
KAG NW § 1 Abs. 3
VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
VwVfG NW § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 60 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW 1995, 3003

Der Kläger schloß im Jahre 1967 mit der ehemaligen Gemeinde E. eine Vereinbarung über eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für den Ausbau eines vor seinem Grundstück verlaufenden Gemeindeweges und leistete [...]
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