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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 13.04.1995

8 B 2426/94

Normen:
BSHG § 1 § 119
SGB I § 30

Fundstellen:
DVBl 1995, 1194
NVwZ-RR 1997, 174
OVGE (M/L) 44, 269
zfs 1995, 327
ZfSH/SGB 1996, 591

Die Berechtigung des Begehrens des Antragstellers auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe richtet sich nach § 119 BSHG in der Fassung, die diese Bestimmung durch Art. 7 Nr. 35 des Gesetzes zur Umsetzung des [...]
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