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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.09.1995

11 A 3761/93

Normen:
BauGB § 35 Abs. 1
BauGB § 35 Abs. 2
BauGB § 35 Abs. 3
BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 3
BauGB-MaßnG § 4 Abs. 1
BauGB-MaßnG § 4 Abs. 4 Nr. 3
BauGB-MaßnG § 20
BauO NW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) § 66 Abs. 2
BauO NW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) § 70 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
AgrarR 1997, 29
DÖV 1997, 42
NuR 1996, 477
NWVBl 1996, 298
OVGE Mü/Lü 45, 104
RdL 1996, 176

I. Die Kläger begehrten vom Beklagten die Erteilung eines Bauvorbescheides (Bebauungsgenehmigung) für die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses als Ersatzbau für ein abgebranntes ehemaliges Heuerlingshaus. Der Kläger [...]
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