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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 29.09.1995

11 B 1258/95

Normen:
BauO NW §§ 6, 9 Abs. 3
BauPrüfVO § 1 Abs. 2

Fundstellen:
BRS 57 Nr. 162
BRS 57, 389
BauR 1996, 230

Die Grundstücke des Antragstellers und des Beigeladenen liegen in einem hängigen zur Parzelle des Antragstellers abfallenden Gelände, das durch Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet mit eingeschossiger Bauweise [...]
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