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OVG Hamburg - Entscheidung vom 05.04.1995

Bs IV 21/95

Normen:
BGB § 528 Abs. 1
BSHG § 2 Abs. 1
ZPO § 121

Fundstellen:
FamRZ 1995, 1453
FEVS 46, 386
info also 1996, 45

I. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung ihres (vorläufigen) Betreuers muß ohne Erfolg bleiben. In gerichtlichen Verfahren, in denen - wie hier [...]
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