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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.12.1995

18 U 60/95

Normen:
BGB §§ 823 839
ZPO § 286

Der Kläger nimmt das beklagte Land auf Feststellung der Verpflichtung zu Schadensersatz in Anspruch, weil Prof. Dr. K von der B, bei dem er zu promovieren beabsichtigte, ein bereits bestehendes Doktorandenverhältnis [...]
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