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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 11.05.1995

Ws 89/95

Normen:
StPO § 140 Abs. 2, § 142, § 304, § 305

Fundstellen:
StV 1996, 6

Die Beschwerde ist zulässig; sie ist insbesondere nicht nach § 305 StPO unstatthaft. Die Entscheidung des Vorsitzenden über die Bestellung eines Pflichtverteidigers geht zwar der Urteilsfällung voraus, § 305 StPO [...]
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