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LG Saarbrücken - Entscheidung vom 24.05.1995

5 T 249/95

Normen:
SGB § 54 Abs. 1
ZPO § 850e Nr. 2a, §§ 851, 850c Abs. 4

Fundstellen:
DRsp IV(424)150Nr. 8
JurBüro 1995, 492
JurBüro 1995, 493

Nach der bis Juni 1994 gegebenen Rechtslage waren nach herrschender, von der Kammer geteilter Auffassung Wohngeldansprüche nur eingeschränkt pfändbar. Eine Pfändung kam nur für solche Gläubiger und auch nur wegen [...]
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