Zu Ziff. 1 ebenso LG Kaiserslautern, Beschluß vom 10.9.1993, Az.: 1 T 120/93, BtPrax 1994, 34 = MDR 1994, 1125 = FamRZ 1995, 52 und Beschluß des LG Saarbrücken vom 17.02.1995, Az. 5 T 71/95 - nicht veröffentlicht -, a. [...]
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