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LG Leipzig - Entscheidung vom 14.11.1995

1 T 7730/95

Normen:
Ev. Kirchenvertrag Sachsens v. 24.3.1994 Art. 12
GBO §§ 71, 73
GG Art. 14 Abs. 1

Fundstellen:
LKV 1996, 303

I. Das Schullehn zu Großdalzig gehörte seit dem Ende des 16. Jahrhunderts bis zu der 1995 erfolgten Umschreibung rechtlich unbestritten zum ortskirchlichen Stiftungsgut, war also kirchliches Eigentum an Grund und [...]
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