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LG Hamburg - Entscheidung vom 20.11.1995

612 Qs 66/95

Normen:
BtMG § 37 Abs. 1
StPO § 120 Abs. 1 S. 1, § 112a

Fundstellen:
StV 1996, 389

1. Der Haftbefehl, dessen Gegenstand lediglich der Diebstahl oder die Hehlerei eines Handys ist, und der Verschonungsbeschluß können keinen Bestand mehr haben, nachdem das Verfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 37 [...]
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