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LG Hamburg - Entscheidung vom 11.09.1995

311 O 183/95

Normen:
GKG § 16 Abs. 1, § 12 Abs. 1
ZPO §§ 3, 9

Fundstellen:
WuM 1996, 287

Die Festsetzung des Gebührenstreitwertes folgt aus § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. §§ 3 , 9 ZPO . Unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung bemisst die Kammer den für den Feststellungsantrag maßgeblichen Streitwert [...]
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