Die zulässige Beschwerde (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GKG ) ist erfolglos. Nach § 12 Abs. 1 ArbGG i. Verb. mit dessen Anlage 1, Gebührentatbestand Nr. 2112 entfällt die Gebühr nach Nr. 2111 u.a. im Fall der Beendigung des [...]
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