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BayObLG - Entscheidung vom 02.06.1995

4St RR 111/95

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 5

I. Das Amtsgericht Amberg verurteilte den Angeklagten am 1.3.1995 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zur Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 DM. Gegen dieses Urteil richtet sich die (Sprung-) Revision [...]
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