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BayObLG - Entscheidung vom 29.03.1995

2 ObOWi 61/95

Normen:
OWiG § 46 Abs. 1
StPO § 137 Abs. 1 S. 1, § 228 Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGSt 1995, 61
DAR 1995, 299
DRsp IV(468)180a-b
NJW 1995, 3134
NJW 1995, 3333
NZV 1995, 330
VRS 89, 209
VRS 90, 209

Dem Antrag des Betroffenen, gegen dessen Zulässigkeit keine Bedenken bestehen, war stattzugeben. 1. Zwar ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht dargelegt. Art. 103 Abs. 1 GG gewährt grundsätzlich [...]
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