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BGH - Entscheidung vom 12.10.1995

I ZR 191/93

Normen:
GeschmMG § 5
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BGHR GeshmMG § 5 Geschmacksmusterverletzung 1
BGHR UWG § 1 Rufausbeutung 11
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Unbestimmtheit 1
GRUR 1996, 57
MDR 1996, 490
NJW 1996, 260
NJWE-WettbR 1996, 61
wrp 1996, 13

Die Klägerin hat als Herstellerin von Kraftfahrzeugen insbesondere unter ihrem Firmenschlagwort 'BMW' einen außerordentlich hohen Bekanntheitsgrad erreicht. Sie ist Inhaberin des Warenzeichens Nr. 1.064.910 (Anl. K 8, [...]
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