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BAG - Entscheidung vom 16.03.1995

8 AZR 58/92

Normen:
BGB § 276 (Vertragsverletzungen), § 133, § 157, § 823, § 826
Bezirksmanteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe Nordrhein-Westfalens vom 7. Mai 1984 § 13
TVG § 4 (Ausschlußfristen)
ZPO § 253 Abs. 1, 5, § 270 Abs. 3

Fundstellen:
AP Nr. 129 zu § 4 TVG
BAGE 79, 285
BB 1995, 1360
BB 1995, 1910
DB 1995, 1667
EzA § 4 TVG Nr. 110
NZA 1995, 1213
AuA 1996, 213

Die Parteien streiten über die Ersatzpflicht des Beklagten wegen der Entgegennahme von ungedeckten Verrechnungsschecks und über die Anwendung einer tariflichen Verfallklausel. Die Klägerin betreibt ein Unternehmen für [...]
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