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AG Osnabrück - Entscheidung vom 26.06.1995

14 C 156/95

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Von einem Tatbestand wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen. Die Klage ist überwiegend begründet. Die Beklagten sind nach Maßgabe der §§ 823 Abs. 1 , 847 BGB verpflichtet, der Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld aus dem [...]
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