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AG Hadamar - Entscheidung vom 20.12.1995

3 C 604/95

Normen:
BRAGO § 105 Abs. 1

Fundstellen:
ZfS 1996, 71

Die Klage ist unbegründet. Die Beklagte ist zu weiteren Zahlungen an den Kläger aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht verpflichtet. Ansprüche auf Übernahme der Kosten, die dem Kläger durch die Inanspruchnahme [...]
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