OLG Oldenburg, NdsRpfl 1993, 53 = ZfS 1993, 140; OLG Hamm, ZfS 1995, 315 m.w.H.; zur Überschreitung des Höchstmaßes des Bußgeldrahmens des § 17 Abs. 2 OWiG von 500 DM für fahrlässig begangene [...]
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