Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in der Fassung des Art. 7 Nr. 41 des Kostenrechtsänderungsgesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1325) - KostRÄndG - beträgt der Gegenstandswert im Verfahren der Verfassungsbeschwerde ab [...]
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