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BGH - Entscheidung vom 17.05.1994

X ZR 82/92

Normen:
ArbEG § 12 Abs. 3
BGB § 242, § 259

Fundstellen:
BB 1994, 2000
BGHR ArbEG § 12 Abs. 3 Abstaffelung 1
BGHR ArbEG § 12 Abs. 3 Miterfinderanteile 1
BGHR ArbEG § 12 Abs. 3 Vergütungsfestsetzung 1
BGHR ArbEG § 12 Diensterfindung 1
BGHR BGB § 259 Arbeitnehmererfindung 1
BGHZ 126, 109
CR 1994, 753 (LS)
DB 1994, 2231
GRUR 1994, 898
MDR 1995, 382
NJW 1995, 386
WM 1994, 1623
ZIP 1994, 1621
wrp 1994, 757

Der Kläger war von 1970 bis Ende 1977 als Chemie-Ingenieur bei der Beklagten angestellt, die damals noch als D. N. AG firmierte. Er war zunächst als Ingenieur im Kundendienst tätig und übernahm zum 1. Juni 1976 die [...]
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