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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 19.11.1993

6 S 2371/93

Normen:
AuslG § 84 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 3
BSHG § 2 Abs. 1

Fundstellen:
FEVS 45, 32
InfAuslR 1994, 52
Justiz 1994, 346
VBlBW 1994, 109

Die Beschwerde ist zulässig und überwiegend begründet. Der Antragsteller hat einen Anspruch gegen die Antragsgegnerin auf Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit ab Eingang des Antrages auf Erlaß einer [...]
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