Vgl. auch LG Karlsruhe - 11 T 45/93 - vom 12.03.1993, FamRZ 1994, 631 = DGVZ 1993, 92; LG Osnabrück, RPfl 1992, 259 und LG Köln Rpfl. 1993, 455; andere Ansicht LG Mannheim, RPfl. 1980, 237; differenzierend LG Bonn, [...]
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