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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 21.04.1993

11 W 15/93

Normen:
BGB § 138, § 826
GG Art. 14
ZPO § 765a
ZVG § 73 Abs. 1, § 74a, § 83 Nr. 6, Nr. 7, § 85a

Fundstellen:
DRsp IV(436)103a-c
KTS 1994, 85
OLGZ 1994, 107
Rpfleger 1993, 413

»Ausweislich des gerichtlichen Protokolls nebst Anlage war der Beteil. B nicht der einzige Bieter, sondern auch der als Zeuge benannte Nachbar gab innerhalb der Bietstunde ein Gebot ab, welches mangels Sicherheit nach [...]
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