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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.09.1993

18 a U 33/93

Normen:
BGB § 276, § 652, § 675

Fundstellen:
DB 1993, 2229
DRsp I(138)676a-b
KTS 1994, 77
MDR 1993, 1174

»Grundsätzlich schuldet der Makler Aufklärung und Beratung des Kunden. Er muß diesem alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände mitteilen, die sich auf den Geschäftsabschluß beziehen und für die [...]
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