Die gleiche Ansicht für den Fall eines Anerkenntnisurteils vertritt der BGH in einem Urteil vom 02.03.1994 (XII ZR 207/92),abgedruckt in der FamRZ 1994, 694 DRsp IV(418)289e-f EzFamR aktuell 1994, 68 FamRZ 1994, 1044 [...]
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