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LAG Chemnitz - Entscheidung vom 18.08.1993

3 Sa 23/93

Normen:
BetrVG § 77 Abs. 2
Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der sächsischen Metall- und Elektroindustrie (vom 07.03.1991) § 28 Ziff. 3 Abs. 1, 3
TVG § 4 Abs. 1

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob den Klägern Ansprüche aus Sozialplan auf (weiteres) Überbrückungsgeld zustehen. Die Kläger waren über mehrere Jahre hinweg bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger im [...]
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