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BGH - Entscheidung vom 01.04.1993

VII ZR 22/92

Normen:
DDR-VertragsG (v. 25.3.1982, GBl. DDR I 1982, 293) § 79

Fundstellen:
BGHR DDR-VertrG § 1 Darlegungslast 1
BauR 1993, 465
DB 1993, 2024
MDR 1993, 1137
VIZ 1993, 357
WM 1993, 1380
ZIP 1993, 948
ZfBR 1993, 180

Die Parteien sind Rechtsnachfolger von volkseigenen Betrieben in der früheren DDR. Vorgänger der Klägerin, einer GmbH, ist der VEB Chemie- und Tankanlagenbau Fürstenwalde; die Beklagte, eine AG, ist Rechtsnachfolgerin [...]
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