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VGH Bayern - Entscheidung vom 28.12.1992

23 W 92.1549

Normen:
ZPO § 233

Fundstellen:
DRsp IV(412)222Nr.3d
NJW 1993, 1731

Ein Rechtsanwalt muß dafür Sorge tragen, daß während seiner Abwesenheit an einem normalen Werktag während der üblichen Bürozeiten eingehende Schriftstücke auf drohenden Fristablauf hin geprüft werden. Es ist ihm [...]
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