Siehe hierzu die Entscheidung des BGH vom 08.02.1995 - VIII ZR 14/94 = DRsp-ROM Nr. 1995/4151. Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 12 HKO 1815/87 OLGR-München 1993, 154 OLGReport-München 1993, [...]
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